Energieausweis -
Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Ein Energieausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes. 

Auch in Mehrfamilienhäusern bezieht er sich immer auf das Haus als Ganzes. 

Damit Gebäude verglichen werden können, gibt es festgelegte Energieeffizienzklassen.

Die Erstellung eines Energieausweises ist für Wohngebäude verpflichtend. 

 

Die Kosten eines Energieausweises variieren je nach Art des Dokuments.

Verbrauchsausweis werden bis zu 250 Euro fällig.

Bedarfsausweis kostet zwischen 300 und 500 Euro.

 

Beim Verbrauchsausweis wird die Effizienz eines Gebäudes anhand des gemessenen Energieverbrauchs bestimmt. Heiz- und Warmwasser-Daten der letzten drei Jahre fließen in die Berechnung ein. 

Angaben in einem Bedarfsausweis beruhen auf technischen Gebäudedaten wie Abmessungen und verwendeter Technik. Witterung und Nutzungsverhalten werden standardisiert in die Berechnung einbezogen.

 

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung muss der Energieausweis allen Kaufinteressent*innen unaufgefordert vorgezeigt werden. Entscheidend ist, dass der Ausweis zum Zeitpunkt der ersten Besichtigung in Papierform vorliegt. 

Auch bei Vermietung eines Wohnobjekts muss der Energieausweis allen Mietinteressent/innen unaufgefordert vorgezeigt werden. Aber auch vorher, im Anzeigentext eines Mietobjekts, muss der Ausweis integriert sein. 

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Er muss nur dann vor Ablauf dieses Zeitraums erneuert werden, wenn die beheizte Fläche eines Gebäudes um mehr als 50 Prozent erweitert wird oder die neue Fläche größer als 50 m2 ist.